Die Chance ergreifen
Fragen und Antworten
In allen arbeitsbezogenen Situationen, in denen Sie Klarheit gewinnen wollen oder alleine nicht vorankommen. Zum Beispiel,
- wenn Sie das Gefühl haben, beruflich festzustecken;
- wenn aus allzu vielen Anforderungen Überforderung wird;
- wenn die Angst zu scheitern oder Schamgefühle Ihnen Arbeit und Leben schwer machen;
- wenn Sie sich fragen, wie Sie Ihre Begabung am besten entfalten und beruflich verwerten können;
- wenn Sie unsicher sind, welchen Berufsweg Sie einschlagen sollen oder wie Sie sich neu orientieren können;
- wenn es Ihnen schwerfällt, ein Anliegen bei Vorgesetzten vorzubringen oder unangenehme Botschaften zu übermitteln;
In Umbrüchen oder herausfordernden Situationen, in denen Sie eine fachkundige und vertrauenswürdige Person an Ihrer Seite brauchen, zum Beispiel,
- wenn Sie ins Berufsleben einsteigen oder dessen Ende bevorsteht;
- wenn Sie darum ringen, Studium, Ausbildung oder Beruf mit Fürsorgearbeit oder anderen Herausforderungen zu vereinbaren;
- wenn Sie nach dem für Sie bekömmlichen Ausgleich zwischen Anforderungen, Schaffensfreude und Selbstfürsorge suchen;
- wenn Sie in den Hochphasen wissenschaftlicher oder anderer Projekte unter Druck geraten;
- wenn Sie lernen wollen, Deadlines zu überleben und einen gesunden Umgang mit Abgabefristen zu entwickeln.
- Professionelle Begleitung durch herausfordernde Situationen in Studium, Beruf oder Ehrenamt, basierend auf Vertrauen, Empathie und dem Wissen auf die immer vorhandene und ansprechbare Entwicklungs- und Lernfähigkeit in uns Menschen;
- Wertschätzung Ihrer Person und Würdigung der belastenden Situation;
- Impulse, um alternative Perspektiven und Möglichkeiten zu entdecken und zu entwickeln;
- Unterstützung beim Erproben erster Schritte auf neuem Terrain und dem Treffen von Entscheidungen;
- Gestalttherapeutische Begleitung in Lebenskrisen als zertifizierte Heilpraktikerin für Psychotherapie;
- Selbstverständlich strenge Verschwiegenheit über alle persönlichen und organisatorischen Belange, von denen ich im Beratungsprozess Kenntnis erhalte. Dazu verpflichten mich sowohl berufsethische als auch rechtliche Gründe.
Themenfelder und Zielsetzungen
- Zu Beginn eines Coaching- bzw. Supervisionsprozesses loten Sie zunächst Ihre Anliegen und potenziellen Zielsetzungen aus und wir treffen darüber eine Vereinbarung. Es kann sein, dass sich Ihre Themen im Verlauf verändern, dann kann die Vereinbarung entsprechend angepasst und modifiziert werden. Möglich ist auch, keine Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte für den Beratungsprozess zu definieren.
Auswertung
- In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und vor Abschluss des Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Supervisions- bzw. Coachingprozesses statt. Auch am Ende eines jeden therapeutischen Prozesses steht eine Auswertung bzw. Abschlusssitzung.
- Es besteht die Möglichkeit, das Arbeitsbündnis jederzeit zu beenden. In diesem Fall ist eine Abschlusssitzung empfehlenswert, um den Prozess in guter Weise zu beenden.
Qualitätssicherung
- Als Mitglied der Fach- und Berufsverbände „Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.“ (DGSv) und „Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie“ bin ich Teil zweier Qualitätsverbunde und deren ethischen Leitlinien und Mitgliederordnungen verpflichtet. Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität meiner Beratungsleistungen bei.
Ein erster telefonischer Kontakt bis maximal 20 Minuten ist kostenfrei.
Alle weiteren Termine rechne ich mit einem regulären Stundensatz von 130 EUR ab. Für Studierende berechne ich einen reduzierten Stundensatz von 100 EUR.
Bitte sagen Sie mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin ab, so Sie verhindert sein sollten. Bei kurzfristigerer Absage oder bei Nichtwahrnehmung des Termins behalte ich mir vor, den Termin in Rechnung zu stellen, sofern ich ihn nicht anders vergeben kann. Es gelten die auf der Webseite angegebenen Honorare, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
Coaching und Supervision enthalten gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer. Gestalttherapie ist als heilkundliche Behandlung gemäß § 4, Nr.14 USTG von der Umsatzsteuer befreit. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. Bei privaten Krankenkassen wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker*innen abgerechnet. Als versicherte Person tragen Sie die Verantwortung, die Kostenklärung mit der Krankenversicherung zu übernehmen. Für mich sind Sie Vertragspartner*in und nicht die Krankenversicherung.